Was ist eine Sitzwache?
Sitzwachen sind im Krankenhaus bei Menschen, die nicht allein sein sollten – tagsüber wie nachts, meist bei älteren Patientinnen und Patienten, die unruhig oder verwirrt sind. Du bist da, hörst zu, gibst Orientierung und rufst die Pflege, wenn etwas ist. Das entlastet die Station und hilft nachweislich, einem Delir vorzubeugen.
Sitzwache ist Begleitung – keine pflegerischen oder medizinischen Tätigkeiten.
„Um zehn übernimmst du von der Spätschicht. Im Zimmer liegt eine ältere Dame, frisch operiert, die nicht weiß, wo sie ist, und immer wieder aufstehen will. Du setzt dich ans Bett, sagst ihr, welcher Tag ist und dass sie im Krankenhaus ist. Gegen zwei will sie wieder los – du hältst ihre Hand, ihr redet über ihren Garten, irgendwann schläft sie. Einmal klingelst du nach der Pflege, weil sie Schmerzen hat. Um sechs fragt sie: ‚Waren Sie die ganze Nacht da?‘“
Ein Beispiel, wie ein Nachtdienst verlaufen kann. Tagsüber sieht es ähnlich aus – jeder Dienst ist anders.
Für wen?
- Mindestens 18 Jahre, empathisch und verlässlich
- Die Bereitschaft, die Schulung vollständig zu absolvieren – eine Pflegeausbildung ist keine Bedingung
- Keine Mindestzahl an Diensten – du trägst dich ein, wenn du Zeit hast
Eine Pflegeausbildung ist keine Bedingung. Sie entscheidet nur über die Höhe der steuerfreien Aufwandsentschädigung: 100 € je Dienst, mit abgeschlossener dreijähriger Pflegeausbildung 150 € je Dienst. An das Bett darfst du in beiden Fällen, nach der Schulung.
Ohne Pflegeausbildung
Du bringst Ruhe, Zeit und ein offenes Ohr mit. Alles Weitere lernst du in der Schulung.
Pflegehilfe-Abschluss
Dein Jahr Ausbildung ist hier genau richtig.
Examinierte Pflegefachkraft
Du kennst die Station. Hier bekommst du die Zeit, die dort nie reicht.
Wiedereinstieg oder Ruhestand
Deine Erfahrung, dein Tempo, deine Zeiten.
Studium
Dienste gibt es tagsüber und nachts, du planst sie um deine Vorlesungen herum – und die Aufwandsentschädigung bleibt steuerfrei, ohne BAföG-Kürzung. In Prüfungsphasen trägst du dich einfach nicht ein.
Was du bekommst
- Eine Aufgabe, die trägt – und Menschen, denen deine Zeit alles bedeutet
- Selbst gewählte, planbare Schichten – ohne Mindestzahl
- Eine Schulung vor dem ersten Einsatz (für Sitzwachen mindestens 8 Stunden) plus begleitete Hospitationsschichten
- Versicherungsschutz während deiner Einsätze über den Verein
- Eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von 100 € je Sitzwachen-Dienst, mit dreijähriger Pflegeausbildung 150 € – im Rahmen der Übungsleiterpauschale, ohne Anrechnung auf Minijob oder BAföG
- Ehrenamtsbescheinigung – wertvoll für Bewerbungen und Ausbildung
Lieber Reisen begleiten?
Wir fahren mit Menschen in den Urlaub, die das allein nicht mehr können – mit Pflegegrad, mit Demenz oder mit Behinderung. Als Reisebegleitung bist du unterwegs dabei: beim Ankommen, im Alltag vor Ort, bei Ausflügen.
- Unterkunft und Verpflegung vor Ort sind dabei
- Du suchst dir die Reisen aus, die zu dir passen
- Steuerfreie Aufwandsentschädigung und Versicherungsschutz über den Verein
Im Formular unten einfach „Reisebegleitung“ oder „Beides“ wählen.
So schnell geht’s
Bewerben
1 Minute, Formular unten – oder kurz anrufen
Rückmeldung
von uns innerhalb von zwei Werktagen
Erstgespräch
20 Minuten, telefonisch
Unterlagen & Schulung
Schulung: für Sitzwachen mindestens 8 Stunden. Unterlagen: erweitertes Führungszeugnis (für Ehrenamtliche gebührenfrei, die Bescheinigung stellen wir), Masernschutznachweis, Belehrung nach § 43 IfSG, Erste-Hilfe-Nachweis (nicht älter als zwei Jahre), Datenschutz- und Schweigepflichterklärung. Bei allem helfen wir dir.
Hospitation & Ersteinsatz
in der Regel bist du nach 3–4 Wochen im Einsatz
Jetzt bewerben
Eine Minute und unverbindlich – Pflicht sind nur Name, E-Mail und dein Hintergrund. Dein Konto legst du danach an, wenn du magst.
Lieber erst sprechen? Ruf an unter 0174 3409116 oder schreib per WhatsApp.
Danke! Deine Bewerbung ist da.
Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen bei dir.
Noch eine Frage vorab? Schreib an ehrenamt@lebenpflegenreisen.de.
Du kannst dir jetzt schon dein Konto anlegen und sehen, wie es weitergeht.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Pflegeausbildung?
Nein – du brauchst überhaupt keine Pflegeausbildung. Sie entscheidet nur über die Höhe der steuerfreien Aufwandsentschädigung, die mit dreijähriger Ausbildung höher ausfällt. Laien sind ausdrücklich willkommen – ob im Beruf, im Studium oder in Rente. Die Schulung ersetzt das Vorwissen.
Brauche ich einen Masernschutznachweis?
Wer nach dem 31.12.1970 geboren ist, braucht vor dem ersten Dienst einen Nachweis über den Masernschutz: zwei Impfungen im Impfpass, ein ärztliches Zeugnis über die Immunität oder eine Bescheinigung über eine Kontraindikation. Das schreibt § 20 Absatz 8 des Infektionsschutzgesetzes für alle vor, die in einem Krankenhaus tätig sind – ehrenamtlich wie angestellt. Ohne diesen Nachweis dürfen wir dich nicht einsetzen. Meistens steht die Impfung längst im gelben Impfpass aus der Kindheit.
Übernehme ich pflegerische Aufgaben?
Nein – Sitzwache ist ausschließlich Begleitung, keine Pflege- oder medizinische Tätigkeit.
Wie viel Zeit muss ich mitbringen?
So viel, wie du möchtest. Es gibt keine Mindestzahl an Diensten: Du siehst im Kalender, welche Dienste offen sind, und trägst dich ein, wenn du Zeit hast.
Wie viel Aufwandsentschädigung bekomme ich?
100 € je Sitzwachen-Dienst, mit abgeschlossener dreijähriger Pflegeausbildung 150 €. Das ist eine Aufwandsentschädigung im Ehrenamt, kein Lohn: Im Rahmen der Übungsleiterpauschale (bis 3.300 € im Jahr) ist sie steuer- und sozialabgabenfrei und wird weder auf einen Minijob noch auf das BAföG angerechnet.
Bin ich versichert?
Ja, während deiner Einsätze bist du über den Verein versichert.
Kostet mich das etwas?
Nein. Schulung und Führungszeugnis sind für dich kostenfrei.
Wo finden die Einsätze statt?
In Berliner Partnerkliniken – Details besprechen wir im Erstgespräch.
Ich beziehe ALG I oder Bürgergeld – geht das?
Ehrenamt ist grundsätzlich damit vereinbar; die Details klären wir gemeinsam im Gespräch.